Aufenthaltsbewilligung
Fremdenkontrolle
Wir bitten Sie um Anmeldung innert der Frist von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung.
Permis L - Kurzaufenthaltsbewilligung
Kurzaufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag zwischen 4 Monaten und 364 Tagen haben.
Permis B - Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Die Aufenthaltsbewilligung ist 5 Jahre gültig.
Permis C - Niederlassungsbewilligung
Sind Sie bereits seit 5 Jahren im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung B, haben Sie das Anrecht, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen.
Permis G - Grenzgängerbewilligung
Grenzgänger aus Nachbarstaaten wie Frankreich, Italien oder Deutschland, welche jeden Abend in ihr Heimatland zurückreisen, haben Anrecht auf eine Grenzgängerbewilligung.
Meldeformular kurzfristige Arbeitnehmer
Personen, welche weniger als 3 Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind, benötigen keine Arbeitsbewilligung.